Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche zum 15.03.2022 – Kommt das Beschäftigungsverbot?
Bis zum 15. März 2022 haben in der Pflege- und Gesundheitsbranche tätige Mitarbeiter nach dem neuen § 20a Infektionsschutzgesetz einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis gegen das Corona-Virus vorzulegen. Ausgenommen sind nur solche Personen, die wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.
Dabei ist jedoch noch vieles unklar:
1. Für wen gilt […]